Wer haftet, wenn Künstliche Intelligenz sich irrt? Der rechtliche Rahmen für die Anwendung von KI in der Medizin – mit Professor Dr. Bernd Halbe
Die nächste Session von „Zukunft Teleradiologie“ startet am Donnerstag, 12. Dezember, um 15 Uhr mit einem zentralen Thema der modernen Gesundheitsversorgung, der Haftungsfrage: Wer haftet, wenn Künstliche Intelligenz sich beim Einsatz in der Medizin – insbesondere der (Tele-)Radiologie – irrt? Dabei werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anwendung von Künstlicher Intelligenz in der Medizin beleuchtet.
Prof. Dr. Bernd Halbe, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht mit eigener Kanzlei in Köln und Berlin, Honorarprofessor an der Universität zu Köln und Fachjustiziar zahlreicher Verbände, erklärt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Medizin.
Im Fokus: Wer haftet derzeit bei Fehlern von Künstlicher Intelligenz und wie wird sich das zukünftig wohl verändern? Denn das Recht muss darauf reagieren, dass Künstliche Intelligenz vom Novum mehr und mehr zum Standard wird – mit allen Konsequenzen.
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Referent
Professor Dr. Bernd Halbe
Professor Dr. Bernd Halbe ist in seiner Kanzlei in Berlin und Köln zuständig für:
- Compliance-Beratung
- Datenschutzrecht
- Gesellschaftsrecht
- Kooperationen
- Krankenhausrecht einschließlich Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung
- Krankenhausträgerberatung
- Medizinische Versorgungszentren
- Praxisgründung, -abgabe, -übernahme
- Selektivverträge
- Vertragsarztrecht/Vertragszahnarztrecht
- Wettbewerbs-/Kartell-/Vergaberecht im Gesundheitswesen
- Wirtschaftsrecht im Gesundheitswesen
- Zahnarztrecht
- Zulassungs- und Ermächtigungsverfahren
1999 hat er seine eigene Kanzlei gegründet und verfügt über langjährige Erfahrungen. FOCUS, WirtschaftsWoche und das Wirtschaftsmagazin brand eins führen seine Kanzlei als eine der Top-Wirtschaftskanzleien im Bereich „Gesundheit & Pharmazie“, als eine Top-Kanzlei für „Medizinrecht“ bzw. als eine der „Besten Wirtschaftskanzleien“ im Bereich Gesundheitswesen auf.
Außerdem hat Professor Dr. Bernd Halbe an verschiedenen Fachbüchern zum Medizinrecht mitgewirkt.